LEGALE 24 STUNDEN PFLEGE MIT
PFLEGEHILFEN AUS OSTEUROPA
Wie bereits seit Jahren hier auf dieser Seite warnend dargestellt, selbstständige Pflegehilfen aus Osteuropa
sind scheinselbstständig und damit zwangsläufig illegal.
Diese Einschätzung wurde nun, wie die Süddeutsche Zeitung am 11. November 2008 berichtet, am 04.11.2008 durch das Amtsgericht München per Urteil bestätigt.
Damit ist nun auch erstmals in Deutschland grundsätzlich klargestellt, dass die Beauftragung selbstständiger Pflegehilfen aus Osteuropa gegen
geltendes Recht und Gesetz verstößt.
Es drohen hierbei nicht nur saftige Bußgelder, sondern auch die Nachzahlung aller Sozialbeiträge und
Steuern durch die Auftraggeber, von den Rentenbeiträgen über Sozialbeiträge bis hin zu den Steuern, rückwirkend für den kompletten Zeitraum,
da bei Scheinselbstständigkeit
der Auftraggeber wie ein Arbeitgeber behandelt wird. Da die direkte Beschäftigung osteuropäischer Arbeitnehmer ohne besondere Genehmigung
derzeit gesetzlich
zudem verboten ist, sind die Auftraggeber selbstständiger osteuropäischer Pflegerinnen damit zudem wegen der
illegalen Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer zu belangen.
Legal ist derzeit ausschließlich die Beschäftigung über das Arbeitsamt oder per Entsendung angestellter ausländischer Arbeitnehmer.
Damit ist auch die Vermittlung osteuropäischer selbstständiger Pflegehilfen als illegal zu bezeichnen.
Seniocare24 e.K. hat bislang keine selbstständigen osteuropäischen Pflegehilfen vermittelt und wird Ihnen auch weiterhin keine Pflegehilfen
vermitteln, welche, damit gerichtlich bestätigt, lediglich formal und dem Anschein nach selbstständig zu bezeichnen sind.
Wenn Sie Ihre Familie in guter Hut wissen möchten, sollten auch Sie keine selbstständigen Pflegerinnen und Betreuerinnen, beispielsweise aus
Polen, Ungarn, Tschechei, Slovakei, Rumänien oder Bulgarien mehr beauftragen.
Nähere Informationen finden Sie hier.
SÜDDEUTSCHE ZEITUNG
WIRTSCHAFTSWOCHE
Zudem unser neuer TV-Beitrag:
Sender: SWF RP
Sendung: LÄNDERSACHE
Gesendet am: 20.11.2008 | 20:15 Uhr
Zum Anwählen Klicken Sie bitte auf das Bild
Nachwort
Das Urteil wird die Pflegesituation in Deutschland zusätzlich verschärfen.
Selbstverständlich urteilt ein Richter nach den Buchstaben des Gesetzes, ein
politisch korrektes Urteil abseits geltender Gesetze kann und darf von einem Gericht nicht erwartet werden. Das wäre Willkür und das Ende des Rechtsstaates.
Dennoch sind jetzt hunderte Familien, die alles richtig machen und sich im Rahmen der Legalität bewegen wollten, anstatt Schwarzarbeiterinnen zu beschäftigen,
entgegen eigener Intention mit illegalen Betreuerinnen versehen worden.
Klar konnte man das vorher wissen, rein rechtlich. Dennoch sind diese Menschen jetzt arg in Bedrängnis geraten, wider eigenem Willen. Menschen, die Hilfe benötigen,
die es nur selten gibt, Unterstützung, dort alt zu werden und zu leben, wo das Herz hängt, im eigenen Zuhause.
Nur hat Recht und Gesetz zumeist nicht viel zu tun mit Herz, leider.
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