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"24 STUNDEN BETREUUNG" IM EIGENEN ZUHAUSE

DURCH PFLEGEPERSONAL AUS POLEN

Selbstständige osteuropäische Betreuungskraft mit Firmensitz in Deutschland ,

ILLEGAL

Durch Urteil des AG München eindeutig entschieden ist diese Möglichkeit illegal, das hierbei eine Scheinselbstständigkeit vorliegt.


Angeboten wird hierbei, das ausländische Betreuerinnen, welche im Rahmen der Niederlassungsfreiheit hier als Gewerbetreibend gemeldet haben eingesetzt werden.

Das bedeutet, die osteuropäischen Betreuungskräfte melden in Deutschland ein Gewerbe und bei der zuständigen Einwohnerbehörde ihren Wohnsitz an.

Aufgrund der im EU-Beitrittsvertrag geregelten Niederlassungsfreiheit ist es das Recht eines jeden Eu-Bürgers, innerhalb des EU Gebietes sich frei nieder zu lassen..


Voraussetzungen:

Die Betreuungskräfte sind ordnungsgemß in Deutschland auch wohnsitzrechtlich gemeldet - und wohnen auch wirklich dort, wo sie gemeldet sind, also nicht nur auf dem Papier innerhalb eines Briefkastens..

Die Betreuungskräfte sind im Besitz einer gültigen Gewerbeanmeldung und haben die Aufnahme ihrer gewerblichen Tätigkeit dem Finanzamt mitgeteilt.

Es müssen jeweils Rechnungen mit Steuernummer geschrieben werden. Wie bei jedem Unternehmen auch muss dies auch hierbei geschehen. Keine Zahlungen nach mündlicher Abmachung ohne Quittung und Rechnung in Bar. Das ist sowieso sogleich sogleich illegal, sondern eine ordentliche Rechnungsstellung.

Steuerunterlagen müssen vorbereitet und eingereicht werden. Wer angemeldet ist, ist auch steuerpflichtig und wie immer bei fiskalen Angelegenheiten, Formulare im Zehnerpack, das ist hierbei nicht anders.

Die Betreuungskräfte müssen im Jahr mehrere Auftraggeber haben. Wer nur einen Auftraggeber zur gleichen Zeit hat hat ist schnell schneinselbstständig. Es ist demnach wichtig, dass die Einmannfirmen nicht zu lange an einem Auftrag arbeiten, sondern mehrere Aufträge haben.

"Es muss nach Firma aussehen", das bedeutet, die unternehmerische Freiheit und auch Unabhängigkeit des Gewerbetreibenden sollte erkennbar sein, eigene Werbung, eigene Kundensuche, eigene Verwaltung und Buchfühung, Briefkopf, Visitenkarte, Firmensitz, Internetauftritt, etc.

Die Wohnsitznahme bei der betreuten Person ist hierbei zudem von entscheidender Bedeutung, wohnt die Betreuerin bei der betreuten Person, kann bereits aus diesem Grund alleine von einer Scheinselbstständigkeit ausgegangen werden.


Eine Betreuung durch eine osteuropäische Pflegekraft ist auf diese Weise selbstverständlich völlig legal zu bewerkstelligen, jedoch hängt viel von der genauen Vertragsgestaltung und der tatsächlichen Gegebenheiten ab. Die Grenze zur Scheinselbstständigkeit ist hierbei nur sehr dünn.


Im Ergebnis beruht das hierbei angepriesene Modell darauf, dass die osteuropäische Betreuerin zur rund um die Uhr Pflege bei der betreuten Person wohnt. Wenn das Modell tatsächlich funktioniert, ist es illegal, wenn es tatsächlich nicht als 24 Stunden Pflegebereitschaft funktioniert, könnte es gar legal sein. Welche osteuropäische Betreuerin hat schon einen kompletteigenen Hausstand in Deutschland, zu dem sie nach der Arbeit auch tatsächlich zurückkehrt? Wer hat schon als Polin oder Ungarin die eigene Entscheidung darüber, wann Sie bei Ihnen arbeitet und wann nicht? Wer dieser Menschen sucht sich selbst die Aufträge, anstatt sich durch Pflegeagenturen umher vermitteln zu lassen. Wer dieser Menschen schaltet eigene Anzeigen, hat einen eigenen Briefkopf und trägt selbst und alleine das unternehmerische Risiko?

Eben - Keine. Und genau darum hat das AG München entschieden, das genau das nicht legal ist.


Zur genaueren Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit, welche hier unter Umständen vorliegen könnte, hierbei folgende Links, die Darstellung der dortigen Inhalte würde hier zu weit führen:


Informationen zum Urteil und zur Scheinselbstständigkeit:


SÜDDEUTSCHE ZEITUNG


WIRTSCHAFTSWOCHE



Zudem unser neuer TV-Beitrag:



Sender:             SWF RP

Sendung:          LÄNDERSACHE

Gesendet am:  20.11.2008 | 20:15 Uhr



Zum Anwählen Klicken Sie bitte auf das Bild






Zur Selbstständigkeit:

WIKIPEDIA


Zur Scheinselbstständigkeit:

WIKIPEDIA


Weitere Informationen:

IHK FRANKFURT

IHK FRANKFURT

IHK FRANKFURT


Letztlich, wie auf allen anderen Seiten auch möchten wir Ihnen raten: Lassen Sie prüfen, ob die Ihnen vorliegenden Angebote rechtlich zulässig sind, bei Ihrem Zollamt oder Arbeitsamt.



Innerhalb dieser Möglichkeit kommen deutsche Betreuerinnen vor, welche sich selbstständig gemacht haben, und auch ausländische Betreuerinnen, welche hier einen Einmannbetrieb gegründet haben.

Im Fall der deutschen Betreuerinnen, zumeist ausgebildete Pflegerinnen, welche nicht mehr im Pflegeheim arbeiten möchten, engagierte Personen, welche Ihnen stundenweise zur Seite stehen.

Gerade in letzter Zeit ist diese Lösung durch Presseanklang etwas bekannter geworden.

Vom Arbeitsamt geförderte Existenzgründer Für Personen, die für eine selbständige Tätigkeit einen Zuschuß nach § 421 l SGB III beantragen, wird widerlegbar vermutet, dass sie in dieser Tätigkeit als Selbständige tätig sind. Für die Dauer des Bezuges des Zuschusses gelten diese Personen als selbständig Tätige (§ 7 Abs. 4 SGB IV).

Diese Möglichkeit ist natürlich völlig legal. Zumeist wird der Einmannbetrieb in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt gegründet, bei diesem Personenkreis kann davon ausgegangen werden, dass auch wirklich selbstständig gearbeitet wird.

Dies ist vor allem dann eine wirklich sehr gute Lösung, wenn einige Stunden Betreuung ausreichen und zudem, es ist auch nicht Jedermanns Sache, eine Person im eigenen Haushalt Obdach zu geben, die Betreuerinnen gehen nach einigen Stunden wieder und man ist wieder unter sich.

Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, diesen Betreuerinnen auf unserem Pflegedienstindex die Möglichkeit zu geben, hierbei Ihre Dienste alternativ und kostenfrei anbieten zu können (wenn sie dies den möchten). Sie finden diesen Bereich HIER



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"24 STUNDEN PFLEGE" DURCH PFLEGEPERSONAL

AUS POLEN IN IHREM ZUHAUSE


DERZEITIGE MÖGLICHKEITEN:

1.) Haushaltshilfe über das Arbeitsamt

2.) Entsendung durch ein EU-Unternehmen

3.) Haushaltshilfe über private Vermittlung zur      Selbstanmeldung über das Arbeitsamt

4.) Selbstständige Betreuungskraft mit Firmensitz im       Ausland

5.) Selbstständige Betreuungskraft mit Firmensitz in       Deutschland

6.) Die unangemeldete Pflegerin



ALLGEMEINE HINWEISE:

Allgemeines zum Thema

Der Pflegemix





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POLNISCHER PFLEGEDIENST "RUND UM DIE UHR"

ALS LEGALE ALTERNATIVE ZUM PFLEGEHEIM



Wir würden uns über Ihr Interesse sehr freuen

Rufen Sie doch einfach an und erfahren Sie näheres.

Telefon: 07273 / 919812 bzw. 9494630
Telefax: 07273 / 919813 bzw. 9494638

Kerngeschäftszeiten: Montag - Freitag, 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Persönliche Beratungstermine: 16:00 Uhr bis 18:00 nach Vereinbarung


In eiligen Fällen oder im Notfall natürlich jederzeit, wenn wir nicht sogleich erreichbar sind rufen wir innerhalb kurzer Zeit gerne zurück.

Sie erreichen uns zu jeder Zeit, auch ausserhalb der Kerngeschäftszeiten sehr schnell per Email:   eMail

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Aktuelles


Gerichtsurteil



Selbstständige


Betreuerinnen


aus Osteuropa


sind illegal.


Das Amtsgericht München hat eindeutig entschieden, dass selbstständige osteuropäische Betreuerinnen scheinselbstständig sind.

Wie die Süddeutsche Zeitung am 11.November 2008 berichtete, verstößt die Vermittlung und auch die Beschäftigung und Beauftragung selbstständiger osteuropäischer Pflegehilfen damit gegen geltendes Recht.

HIER NÄHERE INFORMATIONEN
































Seniocare24, Eichendorffstraße 15 - 17, 76870 Kandel, Telefon 0049 (0)7275 / 9 88 66 8-0, Telefax 0049 (0)7275 / 9 88 66 8-9
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