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"24 STUNDEN BETREUUNG" IM EIGENEN ZUHAUSE

DURCH PFLEGEPERSONAL AUS POLEN

DIE VERMITTLUNG EINER SENIORENBETREUERIN DIREKT, MIT DEM HINWEIS, DASS DIESE DURCH SIE ÜBER DAS ARBEITSAMT ANGEFORDERT UND ANGESTELLT WERDEN KANN.

LEGAL



Es gibt mittlerweile im begrenzten Umfang das Modell, dass Sie Bewerberinnen vorgestellt bekommen und hernach die Einstellung über das Arbeitsamt und die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV), in Zusammenarbeit mit den Arbeitsbehörden des Heimatlands erfolgt.

Dieses Modell versucht, das Nichtvorliegen einer Auswahl bei einer Einladung lediglich über das Arbeitsamt zu beseitigen.

Sie sind nach wie vor Arbeitgeber, alle bürokratischen Hürden und Bedingungen sind durch Sie zu erledigen, alle Abgaben zu entrichten.

Bei Austausch der Betreuerin, wenn diese nicht mehr möchte, oder Urlaub bei Ihnen beantragt, treten die beim Arbeitsamtmodell üblichen Verzögerungen ein, es handelt sich lediglich um eine Auswahl bereichertes Arbeitsamtmodell mit allen dort bestehenden Vor - und Nachteilen.

Zusätzlich wird eine Vermittlungsgebühr für die Vorstellung und Auswahl der Betreuerinnen an die private Vermittlung fällig. Diese beträgt derzeit etwa 150 EUR.

Diese Möglichkeit ist nach Auskunft der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) in Ordnung und kann durchgeführt werden.


Beachten Sie bitte hierbei folgende Punkte:

Eine Einladung und Anforderung letztlich nur über das Arbeitsamt. Erfüllen Sie alle dort notwendigen Voraussetzungen.

Beachten Sie bitte zudem, dass die hierbei entstehenden Nachteile, der hohe zeitliche und bürokratische Aufwand auf Sie zukommt.

Rechtlich ist es in Polen und dem meisten anderen Staaten nicht erlaubt, einen Arbeitsvermittler, und nichts anderes als eine Arbeitsvermittlung findet hierbei statt, als Arbeitssuchender zu bezahlen. Das bedeutet, das Verfahren muss für den Arbeitssuchenden, Ihre spätere Betreuerin, auch zur Vermittlung über die private Schiene zwingend völlig kostenfrei sein.

Befragen Sie die Ihnen vorgestellten Betreuerinnen nach genau diesem Punkt. Sollte Ihnen hierbei mitgeteilt werden, dass Arbeitssuchende dennoch zur Kasse gebeten worden sind oder im Erfolgsfall zur Kasse gebeten werden, sollten Sie sich einen anderen Vermittler suchen, denn dann werden hierbei eindeutig nicht legale Einkunftsmöglichkeiten ausgenutzt.

Zumeist werden diese Dinge auch gerne blumig umschrieben, wie z.B. Administrationsgebühr, kostenpflichtige Sprach - und/oder Vorbereitungskurs, Übersetzungskosten oder dergleichen.

Es ist nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch verwerflich, Arbeitslose mit der Aussicht auf Arbeit anzulocken und hinterher abzukassieren.


Die Kosten sind hierbei das krasse Problem. Eine Vermittlungsgebühr in Höhe von derzeit, was wir gefunden haben, 150 Euro, dies müsste eventuell mit einer osteuropäischen Firma geteilt werden, da man hier in Deutschland vor Ort als Vermittler präsent sein muß aber dort vor Ort auch persönlich suchen muß und man beides gleichzeitig alleine kaum bewerkstelligt.

Da sich das ganze System demnach von der Seite des Endkunden her als einzige Möglichkeit legal finanzieren lässt, lohnt sich der ganze Aufwand nicht einmal mehr annähernd. Aus diesem Grund versucht man hin und wieder, hierbei irgendwie finanziell besser davon zu kommen, in dem man auch die Arbeitssuchenden zur Kasse bittet.

Man hat bei Markteinführung einen schweren Fehler begangen. Man wollte wohl alle Anderen weit unterbieten, hat sich hierbei grob verschätzt und ist gleich so billig eingestiegen, dass es sich nicht mehr lohnt, hierbei eine Infrastruktur aufzubauen, bei der man auch qualitativ nicht einfach jeden, der sich meldet, einladen kann, sondern bei dem man auch fachlich und menschlich eine kompetente Vorauswahl trifft, Angaben überprüft, die Geeignetheit feststellt. Einen einmal eingefahrenen Preis zu erhöhen ist erheblich schwerer als diesen zu senken.

Jetzt ist diese Möglichkeit schon nach kurzer Zeit so gut wie nicht mehr zu finden.



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"24 STUNDEN PFLEGE" DURCH PFLEGEPERSONAL

AUS POLEN IN IHREM ZUHAUSE


DERZEITIGE MÖGLICHKEITEN:

1.) Haushaltshilfe über das Arbeitsamt

2.) Entsendung durch ein EU-Unternehmen

3.) Haushaltshilfe über private Vermittlung zur      Selbstanmeldung über das Arbeitsamt

4.) Selbstständige Betreuungskraft mit Firmensitz im       Ausland

5.) Selbstständige Betreuungskraft mit Firmensitz in       Deutschland

6.) Die unangemeldete Pflegerin



ALLGEMEINE HINWEISE:

Allgemeines zum Thema

Der Pflegemix





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POLNISCHER PFLEGEDIENST "RUND UM DIE UHR"

ALS LEGALE ALTERNATIVE ZUM PFLEGEHEIM



Wir würden uns über Ihr Interesse sehr freuen

Rufen Sie doch einfach an und erfahren Sie näheres.

Telefon: 07273 / 919812 bzw. 9494630
Telefax: 07273 / 919813 bzw. 9494638

Kerngeschäftszeiten: Montag - Freitag, 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Persönliche Beratungstermine: 16:00 Uhr bis 18:00 nach Vereinbarung


In eiligen Fällen oder im Notfall natürlich jederzeit, wenn wir nicht sogleich erreichbar sind rufen wir innerhalb kurzer Zeit gerne zurück.

Sie erreichen uns zu jeder Zeit, auch ausserhalb der Kerngeschäftszeiten sehr schnell per Email:   eMail

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Tipps für Sie auf 9 Seiten, hier geht es weiter:

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Aktuelles


Gerichtsurteil



Selbstständige


Betreuerinnen


aus Osteuropa


sind illegal.


Das Amtsgericht München hat eindeutig entschieden, dass selbstständige osteuropäische Betreuerinnen scheinselbstständig sind.

Wie die Süddeutsche Zeitung am 11.November 2008 berichtete, verstößt die Vermittlung und auch die Beschäftigung und Beauftragung selbstständiger osteuropäischer Pflegehilfen damit gegen geltendes Recht.

HIER NÄHERE INFORMATIONEN
































Seniocare24, Eichendorffstraße 15 - 17, 76870 Kandel, Telefon 0049 (0)7275 / 9 88 66 8-0, Telefax 0049 (0)7275 / 9 88 66 8-9
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